§ 1 Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der LEITWERK KOMPASS 360 (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Managementberatung, Bereitstellung von Managementsystemen (Templates, Module, Bausteine) und Sonstiges (z.B. Workshops, Trainings, Moduleinführungen).
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrages oder der Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande.
2.3. Der konkrete Leistungsumfang, die Termine und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und dessen Anlagen (z.B. Leistungsbeschreibung, SOW - Statement of Work).
§ 3 Leistungserbringung – Managementberatung (Dienstvertrag)
3.1. Die Leistungen im Bereich Managementberatung erfolgen als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Durchführung des Auftrags unter Beachtung anerkannter Grundsätze der Unternehmensberatung.
3.2. Ein Erfolg oder das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Ziels wird, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, nicht geschuldet.
3.3. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die notwendigen Analysen, daraus abgeleitete Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und dem Auftraggeber erläutert wurden.
§ 4 Überlassung und Lizenz des Managementsystem
4.1. Soweit der Vertrag die Überlassung von Komponenten des Managementsystems der KOMPASS 360-Produktfamilie (z.B. Templates, Workbooks, Dokumentationsbausteine, Schulungsunterlagen) beinhaltet, handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke.
4.2. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der überlassenen Werke ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Auftraggebers am vereinbarten Standort / in der vereinbarten Organisationseinheit ein.
4.3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Templates und Bausteine für die Implementierung und den Betrieb seines internen Managementsystems anzupassen, zu vervielfältigen und zu speichern. Die Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte außerhalb der vereinbarten Organisationseinheit ist untersagt.
4.4. Eine Nutzung zur Erbringung von Beratungsleistungen für Dritte (Konkurrenzzwecke) ist dem Auftraggeber untersagt.
4.5. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe oder zum Verkauf, werden nicht eingeräumt.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)
5.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er stellt dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und informiert ihn über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind.
5.2. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Informationen und Unterlagen.
5.3. Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer den Zugang zu seinen Geschäftsräumen und zu den für die Leistungserbringung relevanten IT-Systemen und stellt die notwendigen Kontaktpersonen zur Verfügung.
5.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Höhe der Vergütung (Tagessätze, Pauschalhonorare, Lizenzgebühren) richtet sich nach dem Einzelvertrag. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Anfallende Reisekosten und Spesen werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart.
6.3. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar.
6.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie Mahnkosten geltend zu machen.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (Geschäftsgeheimnisse) der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese nur zur Erfüllung des Vertragszweckes zu nutzen.
7.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
7.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, wird eine separate Auftragsverarbeitungs-vereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 8 Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber unbeschränkt nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.3. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4. Die Haftung für das Nicht-Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges ist ausgeschlossen.
8.5. Die Haftungshöchstgrenze für sämtliche aus dem Vertrag resultierenden Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Vergütung beschränkt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.